Am 9. Oktober wählen wir in Niedersachsen einen neuen Landtag. Wer an diesem Tag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann seine Stimme bequem per Brief abgeben, gerne schon jetzt.
Sie möchten bei der Landtagswahl 2022 Ihre Stimme per Brief abgeben?
Ich erkläre Ihnen, wie das geht!
Die 3 Möglichkeiten zur Briefwahl:
1. Beantragung der Briefwahl nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung.
Jede Gemeinde schickt ab Anfang September allen wahlberechtigten Personen eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite des Wahlscheins finden Sie das Antragsformular für die Briefwahl. Damit können Sie per Post die Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Einen Grund müssen Sie nicht angeben. Die Wahlunterlagen werden Ihnen dann zugeschickt. Wenn Sie für eine andere Person den Wahlschein beantragen wollen, etwa für ein Familienmitglied, benötigen Sie hierfür eine schriftliche Vollmacht.
2. Briefwahl jetzt schon formlos beantragen.
Sie können bereits jetzt einen formlosen Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Schreiben Sie einfach, dass Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Wichtig: Geben Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeadresse an. Dieser formlose Antrag kann per E-Mail, Fax oder Post, bei manchen Gemeinden auch online, eingereicht werden. Sie erhalten dann den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post.
3. Die Briefwahlunterlagen vor Ort ausfüllen.
Sie können bei Ihrer Gemeinde die Briefwahlunterlagen persönlich abholen – und gleich an Ort und Stelle ausfüllen, wenn Sie möchten. Das geht ab etwa Anfang September (kommunal unterschiedlich).
Von Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten Sie dann per Post einen Wahlschein, den Stimmzettel Ihres Wahlkreises und einen Wahlbriefumschlag. Wie die Unterlagen zu benutzen sind, wird Ihnen darauf genau erklärt.
Wichtig:
Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr wieder beim Wahlamt Ihrer Stadt oder Gemeinde eingegangen sein. Falls es mit dem Rücksenden zeitlich knapp wird, können Sie auch am Wahltag in Ihr Wahllokal vor Ort gehen. Sie müssen dafür Ihren Wahlschein und Ihren Stimmzettel aus den Wahlunterlagen sowie Ihren Personalausweis mitbringen.
Fragen und Antworten zur Briefwahl
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Kann ich trotzdem wählen?
Sie dürfen auch ohne Wahlbenachrichtigung in Ihr Wahllokal gehen und wählen, da Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Aber Sie können auch bereits vor dem Wahltag in Ihrem lokalen Wahlamt wählen. Auch hier benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten – was nun?
Spätestens 4 Wochen vor der Wahl sollten Sie Ihre Wahlunterlagen erreicht haben. Wenn nicht, melden Sie sich schnellmöglich bei Ihrem örtlichen Wahlamt und schauen, ob Sie ordnungsgemäß ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.
Wie finde ich ohne Wahlbenachrichtigung mein Wahllokal?
Suchen Sie in der Suchmaschine am besten Wahlamt und den Namen Ihrer Stadt. Hier finden Sie auch Ihr Wahllokal. Sie können auch vor der Wahl bereits in Ihrem lokalen Wahlamt wählen gehen.
Bis wann kann ich Briefwahl durchführen?
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr bei Ihrem Wahlamt eingehen. Achten Sie beim Postversand auf den rechtzeitigen Einwurf und beachten Sie die Postlaufzeiten.
Wenn Sie vergessen haben, die Unterlagen abzuschicken, können Sie diese auch noch am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder vorher in Ihrem lokalen Wahlamt abgeben.
Ich habe meine Briefwahlunterlagen verloren. Kann ich trotzdem wählen?
Einen Versuch ist es Wert! Am besten gehen Sie dann in Ihr lokales Wahlamt, aber auch in Ihrem eigentlichen Wahllokal können die Wahlhelfer*innen Ihnen weiter helfen.
Generell gilt: Je eher Sie es bemerken, desto besser. Wenn Sie den Verlust bis Samstag 12:00 Uhr melden, kann Ihnen Ihr lokales Wahlamt einen Ersatzwahlschein ausstellen.
Ich habe vergessen, meine Briefwahlunterlagen abzuschicken.
Wenn Sie vergessen haben, die Unterlagen abzuschicken, können Sie sie auch noch am Wahltag in Ihrem Wahllokal abgeben.
Oder Sie geben sie vorher im Rathaus oder Ihrem lokalen Wahlamt noch schnell ab. Bitte Öffnungszeiten beachten.
Kann ich auch einfach nur mit meinem Personalausweis zum Wahlbüro oder ins Wahlamt gehen?
Klar. Sie können in Ihrem Wahllokal oder auch im lokalen Wahlamt wählen, indem Sie sich mit Ihrem Personalausweis ausweisen.
Mein Personalausweis ist abgelaufen. Kann ich trotzdem Wählen?
Wenn Sie einen gültigen Reisepass haben, nehmen Sie den am besten als Ausweisdokument mit.