Nur eine Woche nach Übernahme der Regierungsgeschäfte hat die neue rot-grüne Regierungskoalition heute ihren Plan zur Bewältigung der Energiekrise vorgestellt und einen Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 2,9 Milliarden Euro vorgelegt. Dieser beinhaltet unter anderem ein Sofortprogramm zur Bewältigung der Energiekrise, um Bürgerinnen und Bürger, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen zu entlasten.
Der heute präsentierte Entwurf ist ein starkes Bekenntnis der rot-grünen Regierung: Wir lassen niemanden allein und setzen sehr schnell eine zentrale SPD-Forderung aus dem Wahlkampf um. Das 1-Milliarde-Euro-Programm flankiert die bisherigen Maßnahmen der Bundesebene und stellt sicher: Keine Schließungen von Kita und Schule durch steigende Energiekosten, stabile Preise für das Mittagessen und Unterstützung für geöffnete Schwimmbäder.
Pensionär*innen des Landes erhalten 300 Euro Energiepreispauschale
Zudem sieht das Haushaltsbegleitgesetz auch die schnelle Auszahlung der Energiepreispauschale für Pensionsberechtigte in Höhe von 300 Euro vor!
Die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand müssen ebenfalls hohe Abschlagszahlungen leisten und teurere Lebensmittel bezahlen. Das Land nimmt nun unter der neuen rot-grünen Landesregierung seine Verantwortung für die eigenen Pensionsberechtigten wahr. Das war in der alten Koalition leider noch nicht umsetzbar. Umso mehr freut es mich, dass wir mit unserem neuen Koalitionspartner an dieser Stelle schnell für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Die 2,9 Milliarden Euro umfassen neben dem Sofortprogramm (970 Millionen Euro) auch Investitionen in die energetische Transformation (707 Millionen Euro), eine Unterstützung der Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich (529 Millionen Euro), Leistungsanpassungen und Konjunkturbereinigungen (394 Millionen Euro) sowie Mittel für die Versorgung von geflüchteten Menschen (302 Millionen Euro).
Diesen Nachtragshaushalt sowie das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz werden wir 30. November in einer Sondersitzung des Niedersächsischen Landtags beraten und beschließen!