SPD-geführte Regierungskoalition beschließt Stufenplan zur 3. Fachkraft in Kitas

Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU haben sich am Wochenende gemeinsam mit der Landesregierung auf eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll die Betreuungsqualität steigern sowie dem Fachkräftemangel bei erzieherischen Berufen langfristig entgegenwirken.

Hierzu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott: „Mit den Änderungen am KitaG setzen wir ein starkes Signal zur Stärkung der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen. Die Verständigung auf einen Stufenplan zur Einführung der dritten Fachkraft in unseren Kindergartengruppen und damit die Verbesserung des Fachkraft- Kind-Schlüssels ist ein weiterer Schritt zur Qualitätssteigerung in unseren Einrichtungen. Die Verbesserungswünsche am Gesetzentwurf seitens der Fachkräfte in unseren Kitas, die auch mir gegenüber in vielen persönlichen Gesprächsrunden vorgebracht wurden, sind dabei sehr ernst genommen worden. Damit schafft die SPD- geführte Landesregierung für alle Kitas rechtsverbindliche Planungssicherheit.“

Der geeinte Gesetzesentwurf sieht folgende Eckpunkte vor:

Stufenweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels

Gesetzliche Implementierung der ersten beiden Stufen des Stufenplans zur Einführung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen:

Stufe 1: Mindestens 2.000 zusätzliche Auszubildende ab dem 01.08.2023 mit 15 Std. pro Woche in den Einrichtungen, Anleitungsstunden für die Einrichtung

Stufe 2: Finanzierungvon20 Stunden für Drittkräfte in Ganztagesgruppen mit mindestens 19 Plätzen zum 01.08.2027

Die weiteren Stufen 3 – 5 werden mit einem begleitenden Entschließungsantrag definiert und abgesichert.

Weitere Eckpunkte:

  • Ausweitung der Finanzhilfefähigkeit für unterhälftig beschäftigte Fachkräfte.
  • Die personelle Mindestausstattung in Randzeiten wird denen in Kernzeiten

    gesetzlich angeglichen.

  • Einrichtung eines Landeselternrats.
  • Flexibilisierung der Vertretungsregelungen.
  • Die Kindertagespflege wird neben den Kindertageseinrichtungen in das Gesetz

    aufgenommen.

  • Der Fachkräftekatalog wird durch einen erleichterten Berufszugang für

    zusätzliche Abschlüsse erweitert.

    Die Einführung eines Stufenplans hat das Ziel, die Mindeststandards für den Fachkraft- Kind-Schlüssel schrittweise zu verbessern, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu stärken. Eine frühere Rechtsverbindlichkeit der jeweiligen Stufen kann wegen des zu erwartenden Bedarfs an zusätzlichen Fachkräften nicht umgesetzt werden. Finanzierungsgrundlage ist die von der Bundesfamilienministerin und vom Bundesfinanzminister zugesicherte Verantwortung für die KiTa-Finanzierung in Niedersachsen durch den Bund sowie die zu fällende Entscheidung über eine Verstetigung des Gute-Kita-Gesetzes (KiQuTG). Sollte diese Verantwortung durch eine neue Bundesregierung nicht wahrgenommen werden, werden die Kosten aus Landesmitteln getragen.

    „Die Neugestaltung des KiTaG setzt den erfolgreich beschrittenen Weg fort, die frühkindliche Bildung zu einem selbstverständlichen Teil der Bildungsbiografie in Niedersachsen zu machen. Sie ist eine Reaktion auf und Förderung von der steigenden Nachfrage nach Kindertagesbetreuung, die sich in eindrucksvollen Zahlen belegen lässt,“ erklärt der Landtagsabgeordnete Guido Pott abschließend.

    Als Hintergrundinformation hierzu einige Zahlen:

    • Zwischen 2015 und 2020 stieg der Anteil der ganztagsbetreuten 0 bis 3-jährigen Kinder von 41,4 auf 47,1 Prozent. Der Anteil der 3 bis unter 7-Jährigen von 28,4 auf 41, 0 Prozent.
    • Im selben Zeitraum konnten über die Auslastung von bestehenden und Schaffung neuer Gruppen in Kindertageseinrichtungen insgesamt 47.950 Kinder bis 14 Jahren zusätzlich betreut werden.
    • 2015 betrug die durchschnittliche Betreuungszeit von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren 33,1 Stunden pro Woche, in 2020 lag sie bei 34,5 Stunden. In der Altersklasse 3 bis unter 7 Jahren stieg die Betreuungszeit von 30,5 auf 33,2 Stunden.

      Das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen ist von 2015 auf 2020 von 55.953 auf 73.212 (+17.259) Personen gestiegen, bei den pädagogischen Fachkräften gab es ein Plus von 13.738 (44.101 auf 57.839).