Das Flurneuordnungsverfahrens Venne-Nord der Gemeinde Ostercappeln und der Teilnehmergesellschaft erhält für die Durchführung des 2. Wegebauvorhabens zur weiteren Verbesserung der Agrarstruktur 1,2 Mio. Euro. Damit werden die Gesamtkosten von rund 1,6 Mio. Euro zu 75 Prozent durch Mittel von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Niedersachsen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert.
Das Flurneuordnungsgebiet umfasst mit einer Größe von insgesamt 2.372 Hektar den nördlichen Teil der Gemarkung Venne sowie kleinere Teile der Gemarkungen Schwagstorf, Schwege (Bohmte) und Welplage (Bohmte). Nachdem im Jahr 2019 bereits ein erstes Wegebauvorhaben von ca. 12 km Umfang durchgeführt wurde, ist nunmehr für das laufende Jahr 2020 die Durchführung eines 2. Wegebauvorhabens von ca. 11,9 km Länge vorgesehen. Im diesem zweiten Ausbauabschnitt sollen der Buschortweg, Bröggelweg, Sommerdamm, Kuhdamm und Weißer Moorweg – jeweils nördlich des Lutterdamms – , der Steuwerweg, der Weg Vor dem Bruche, der nördliche Teil des Wulfestrothenweges, der Weg zum Betrieb Hachmann, ein Abschnitt des Zweiten Querwegs westlich der Vördener Straße (L 76) sowie Wirtschaftswege am Venner Moorkanal Ost, am Venner Moorkanal West und am Venner Bruchkanal ausgebaut werden.
Ziele der Flurbereinigung sind unter anderem der Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes, die Beseitigung von Erosion- und Überschwemmungsgefahr landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Unterstützung von Maßnahmen zur Dümmersanierung, Ersatzland für vom Torfabbau betroffene Betriebe sowie die Unterstützung bei der touristischen Erschließung des Naturschutzgebietes Venner Moor.
„Mit der Förderbescheidübergabe durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems erhalten die Gemeinde und die Teilnehmergesellschaft jetzt grünes Licht. Damit kann der zweite von insgesamt drei Schritten noch in diesem Jahr realisiert werden“, erklärt Guido Pott.
Zuständig für das Verfahren ist das ArL Weser-Ems. Die erforderliche Eigenleistung für den Wegebau tragen die Gemeinde Ostercappeln und die Teilnehmergesellschafft. Die anstehenden Maßnahmen sollen im Zeitraum Ende April bis Ende August 2020 erfolgen.