Gut gefüllt war der Interimsplenarsaal des Niedersächsischen Landtages, doch diesmal nicht nur mit Abgeordneten, sondern größtenteils mit vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern bei der ersten öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses. „Das enorme Interesse zeigt die Relevanz des Themas Römerlager Wilkenburg, aber auch, dass der noch transparentere Umgang mit Petitionen ein voller Erfolg ist und eine wichtige Stärkung des Petitionswesens darstellt“, erläutert der Landtagsabgeordnete Guido Pott, der zudem Mitglied des Petitionsausschusses ist.
Das Grundgesetz gibt „Jedermann“ das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die gewählten Volksvertretungen, die Parlamente, und an die jeweils zuständigen Behörden zu wenden. Von diesem Grundrecht machen selbstverständlich auch die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger zahlreich Gebrauch. In einer Wahlperiode erhält der Niedersächsische Landtag etwa 6.000 Eingaben. Seit September 2017 ist die elektronische Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen möglich. Findet eine Eingabe innerhalb der Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen mindestens 5000 Unterstützerinnen und Unterstützer, beschäftigt sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Ausschusssitzung mit dem Anliegen.
Weitere öffentliche Anhörungen stehen an
Das von der vorherigen rot-grünen Landesregierung eingeführte Quorum für öffentliche Anhörungen zu Petitionen wurde im Fall des „Römerlagers Wilkenburg“ mit rund 6000 Unterschriften weit überschritten. Die Petenten setzen sich gegenüber der Landespolitik für den Erhalt des archäologischen Fundortes ein, welchen Sie durch den geplanten Abbau von Kies auf dem Gebiet gefährdet sehen.
Weitere Petitionen, die die Einführung von einwöchigen Winterferien, die Anhebung der Entlohnung von Lehrerinnen und Lehrern auf das Mindestniveau der Besoldungsstufe A13 und eine bessere Theaterfinanzierung fordern, haben bereits die Mindestanzahl von Unterschriften erreicht. Somit dürfen in naher Zukunft weitere öffentliche Anhörungen mit ähnlich großem Interesse der Bürgerinnen und Bürger erwartet werden.
„Dass bereits drei weitere Petitionen das Quorum erreicht haben zeigt, dass die Einführung dieses neuen Instruments eine wichtige Ergänzung des bestehenden Petitionswesens ist. Denn Eingaben aus der Bevölkerung tragen dazu bei, dass eine lebendige und direkte Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament besteht. Sie bringen uns nicht nur die Sorgen der Menschen in Niedersachsen näher, sondern zeigen auch auf, welche unserer Regelungen sich möglicherweise in der Praxis nicht bewähren. Das Petitionsrecht ist für mich ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument unserer Demokratie.“, betont der SPD-Abgeordnete Guido Pott abschließend.