Eine tolle Nachricht für das Handwerk in ganz Niedersachsen: Die sogenannte „Meisterprämie“ kann ab dem 14. Mai 2018 beantragt werden. „Die Meisterprämie war in Anbetracht des Fachkräftemangels und der sinkenden Zahl von Meisterprüfungen längst überfällig. Es ist gut, dass unsere Nachwuchs-Meister nun eine entsprechende Unterstützung bei Ihrer Ausbildung erfahren können“, lobt Guido Pott diese Nachricht aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium.
Der Abgeordnete Pott erläutert: „Mit dieser Prämie demonstriert die SPD-geführte Landesregierung ihre Wertschätzung für die betriebliche Ausbildung. Besonders wichtig war uns in diesem Zusammenhang, dass die Prämie auch rückwirkend an die Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt wird, die nach dem 1. September 2017 ihre Prüfung auf Grundlage der Handwerksordnung abgelegt haben.“ Voraussetzung sei hierfür lediglich, dass der Wohnsitz oder der Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liege.
Zugleich richte die Landesregierung aber auch einen Appell an den Bund: „Die Meisterprämie darf nicht der letzte Schritt bleiben: Wir fordern den Bundeswirtschaftsminister auf, dafür zu sorgen, dass die Kosten für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen in allen Wirtschaftsbereichen und für sämtliche weitere Aufstiegsfortbildungen zukünftig vom Bund übernommen werden. Dabei setzen wir uns für eine bundeseinheitliche Lösung ein“, betont Pott.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Interessierte unter: https://kundenportal.nbank.de/irj/portal