„Unsere Schulträger im Landkreis Osnabrück können mit weiteren Mitteln in Höhe von insgesamt 8.222.272,91 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes (KIP II – Schulsanierungsprogramm) für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur rechnen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer deutlich verbesserten Situation an unseren Schulen“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott aus Wallenhorst.
Am vergangenen Mittwoch hat die SPD-geführte Landesregierung per Kabinettsbeschluss dafür gesorgt, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Niedersächsischen Landtag beraten werden kann. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt bis zum Jahr 2022 rund 289 Millionen Euro.
„Die Landesregierung hat schnell ge- und mit dem Bund gut verhandelt“, resümiert der Landtagsabgeordnete Pott, „So können rund 85 Prozent der Kommunen in Niedersachsen mit der Finanzhilfe für die Schulinfrastruktur planen. In unserem Landkreis profitieren insgesamt 18 Schulträger von den Investitionen, mit dabei zum Beispiel der Landkreis Osnabrück, der als Schulträger mit rund 3,2 Millionen Euro an Fördermitteln rechnen kann.“
Der Abgeordnete Guido Pott lobt den Nutzen des Kommunalen Investitionsprogramms für die Schulen: „Von diesen Investitionen werden unsere Schulen in der gesamten Region Osnabrück, also auch unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern erheblich profitieren. Wichtige Sanierungsmaßnahmen können endlich umgesetzt und die Schulen insgesamt modernisiert werden.“ Weitere 8 Millionen Euro flössen zudem in die Stadt Osnabrück und 151.631,12 Euro an die Kommune Neuenkirchen-Vörden, die ebenfalls zu Potts Betreuungswahlkreis falle, aber zum Landkreis Vechta gehört.
Zum weiteren Verfahren macht Guido Pott deutlich: „Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen den Gesetzentwurf nun schnell beraten, um die Förderung so zeitnah wie möglich auf den Weg zu bringen. Wenn der Gesetzentwurf schnell beschlossen wird, können die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden.“ Die Förderanträge können nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Landtag beim Innenministerium gestellt werden.
Folgende 18 Schulträger im Landkreis können sich über weitere Mittel freuen (Schulträger und voraussichtliche Förderhöhe):
- Samtgemeinde Artland – 386.871,81 Euro
- Bad Iburg – 221.873,70 Euro
- Bad Laer – 153.188,82 Euro
- Bad Rothenfelde – 54.971,47 Euro
- Belm – 247.406,71 Euro
- Samtgemeinde Bersenbrück – 704.646,55 Euro
- Bissendorf – 147.588,24 Euro
- Bohmte – 174.800,06 Euro
- Bramsche – 653.868,26 Euro
- Samtgemeinde Fürstenau – 608.136,30 Euro
- Glandorf – 85.429,62 Euro
- Hagen a.T.W. – 226.389,93 Euro
- Hilter a.T.W. – 109.257,87 Euro
- Landkreis Osnabrück – 3.236.848,20 Euro
- Melle – 512.262,02 Euro
- Samtgemeinde Neuenkirchen – 117.841,70 Euro
- Ostercappeln – 344.486,18 Euro
- Wallenhorst – 236.405,47 Euro