Niedersachsen schreitet bei Ausweisung von FFH-Gebieten weiter voran – bis Ende des Jahres müssen diese an die EU gemeldet werden, sonst drohen Strafzahlungen.
Landkreis Osnabrück. Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott aus dem Umweltministerium erfuhr, reicht für die Ausweisung von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) gemäß der EU-Richtlinie Natura 2000 nun auch die Zuweisung von sogenannten Landschaftsschutzgebieten aus. Für die als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesene Waldflächen soll es zudem auch einen Erschwernisausgleich geben. „Diese Entscheidung schafft sowohl für unseren Kreistag als auch für viele Waldbesitzer eine erhebliche Entlastung bei der Zuweisung der FFH-Gebiete“, freut sich der Guido Pott, der sowohl Mitglied im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages als auch im Osnabrücker Kreistag ist.
Bislang gab es diese Flexibilität bei der Zuweisung der FFH-Gebiete nicht und auch eine finanzielle Entschädigung hatte es nur für die als Naturschutzgebiete ausgewiesene Flächen gegeben. Pott führt aus: „Die als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesenen Flächen erfüllen aber ebenso wie Naturschutzgebiete die Anforderungen der FFH-Richtlinie. Die entsprechenden Auflagen für die Naturschutzgebiete sind für die Grundbesitzer jedoch wesentlich strenger. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass unsere Kreistage nun einen größeren Spielraum bei der Zuweisung der FFH-Gebiete erhalten und die betroffenen Waldbauern entsprechend entlastet werden.“
Insgesamt stünden die Kreistage in Niedersachsen noch vor einer großen Herausforderung: „Niedersachsen muss bis Ende des Jahres rund 11,4 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete an die EU melden, dies entspricht ungefähr 610.000 Hektar. Schaffen wir das in Niedersachsen nicht fristgerecht, drohen Deutschland hohe Vertragsstrafen“, führt Pott aus. Derzeit seien landesweit bereits 153 Flächen als FFH-Gebiete ausgewiesen, weitere 232 Zuweisungsverfahren seien aber noch offen.
Umweltminister Olaf Lies kündigte unterdessen an, dass ein aktualisierter und präzisierter Leitfaden für die Ausweisung der FFH-Gebiete veröffentlicht werde, der die für die Umsetzung der Erlasse zuständigen Kreistage unterstütze.