

Das Mindestlohngebot von 8,50 Euro Lohn könnte auch für ein Flächenland wie Niedersachsen übernommen werden.
Das bremische Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte des Landes und Angestellte von Firmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, nicht unter dem Mindestlohn beschäftigt werden dürfen. Auch öffentliche Aufträge dürfen nur an Firmen vergeben werden, die den festgelegten Mindestlohn an ihre Angestellten zahlen.
Darüber hinaus gilt diese Regelung auch für Firmen oder Vereine, die staatliche Zuschüsse erhalten. Ein Landesmindestlohngesetz ersetzt nicht die Forderung der SPD nach einem verbindlichen, flächendeckenden Mindestlohn. Aber bis zur Durchsetzbarkeit auf Bundesebene könnten hierüber die sozialen Folgekosten, die sich aus dem Niedriglohnsektor ergeben, abgeschwächt werden.
"Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner eigenen Arbeit auch leben können, ohne auf zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen zu sein. Das ist auch eine Frage der Menschenwürde", so der SPD-Landtagskandidat Guido Pott weiter. Somit ist ein Landesmindestlohngesetz ein erster wichtiger Schritt in Richtung gerechter Löhne und guter Arbeit, der konsequent weiter verfolgt werden und in die Diskussion eingebracht werden muss.