Guido Pott kritisiert Betreuungsgeldpläne der CDU

Der SPD-Landtagskandidat für den Wahlbereich Belm, Bohmte, Bramsche, Ostercappeln und Wallenhorst, Guido Pott, kritisiert die momentan in der Diskussion stehenden Pläne der CDU, Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen mit einem Betreuungsgeld von 150,00 Euro dafür zu belohnen, ihre Kinder nicht in eine Krippe zu geben. "Jede Mutter und jeder Vater soll selbst entscheiden, ob die Kinder ganztägig zu Hause erzogen werden oder ob sie eine Kindertagesstätte besuchen sollen.

Die von der CDU geforderte "Herdprämie" setzt aber den aus unserer Sicht falschen Anreiz, die Kinder von Kindertagesstätten fernzuzuhalten," sagte Guido Pott.

Gerade in Niedersachsen fehlen in vielen Kommunen die dringend benötigten Krippenplätze, in denen Kinder frühzeitig von pädagogischem Fachpersonal betreut werden und die den Eltern einen Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern. " 117 Millionen Euro gibt das Land Niedersachsen zur Zeit für die Krippenfinanzierung aus. Allein für das Betreuungsgeld sollen aber in Niedersachsen nach dem Willen der CDU 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese zusätzlichen 200 Millionen Euro beim Ausbau der Kindertagesstätten effektiver eingesetzt werden könnten", betonte der Landtagskandidat Guido Pott.

Durch die Betreuung in Kindertagesstätten erhalten auch die Kinder aus sozial schwachen Familien frühzeitig die Chance in ihrer Entwicklung unterstützt zu werden und einen guten Start in ein erfolgreiches Leben zu bekommen. Gleichzeitig wird es vor allen Dingen Frauen ermöglicht, wieder in das Berufsleben einzusteigen und ihr Fachwissen einzubringen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkäftemangels hofft auch die heimische Wirtschaft darauf, dass möglichst viele Mütter wieder in das Berufsleben einsteigen. Deshalb sprechen sich sowohl der Städte- und Gemeindebund, die Wirtschaftsverbände sowie die Gewerkschaften gegen diese CDU-Pläne aus.

Guido Pott ergänzt: " Eine von der SPD geführte Landesregierung wird alles daran setzen, dass die Kommunen beim Ausbau und Unterhalt der Kindertagesstätten mehr Unterstützung erhalten. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung der unter Dreijährigen ab dem 01. August 2013 muss absoluten Vorrang haben. Das Betreuungsgeld lehnen wir ab, da es falsche Anreize setzt und nicht zeitgemäß ist."